5.2. Der Kläger macht gestützt auf den Bericht des Suva-Kreisarztes vom 5. Mai 2020 geltend, seine gesundheitlichen Beschwerden seien ausschliesslich auf vorbestehende degenerative Befunde zurückzuführen und damit krankheitsbedingt. Damit sei die Beklagte leistungspflichtig (Klage, S. 2 f.; Klagebeilage 1 [Suva-Dok. 105]).