2. 2.1. Die ehemalige Arbeitgeberin des Klägers hat bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Krankentaggeldversicherung nach VVG abgeschlossen (vgl. die Police in Klageantwortbeilage [KAB] 1). Massgebend für die Beurteilung von Ansprüchen aus diesem Vertrag sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 05.2015, "Die Krankentaggeldversicherung für Unternehmen" (KAB 2; vgl. auch Klageantwort [KA], Ziff. 6).