1. Der Kläger war über seine ehemalige Arbeitgeberin, C., bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten kollektiv krankentaggeldversichert. 2. 2.1. Am 15. März 2021 bzw. am 30. März 2021 (Klageverbesserung) erhob der Kläger beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau Klage mit folgenden Rechtsbegehren: "1. Die B. AG sei zu verpflichten, mir vom Unfalltag bis zum 15. März 2021 ein Taggeld von CHF 80'798.80 zzgl. Verzugszins von 5% ab dem 30. April 2020 auszurichten. 2. Die B. AG sei zu verpflichten, mir auch nach Klageeinreichung weiterhin ein Taggeld von täglich CHF 126.85 bis zum Ende vertraglichen Laufzeit auszurichten.