4.1.5. In den IV-Akten liegt eine Beurteilung von Prof. Dr. med. H., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, D., Q., vom 18. Dezember 2016, welche Prof. Dr. med. H. als beratender Arzt der Krankentaggeldversicherung abgegeben zu haben scheint (IV-act. 25, S. 2 ff.). Vorliegend ist insbesondere relevant, dass die Klägerin bei der in diesem Rahmen erhobenen Beschwerdeanamnese angab, sich "bereits im jungen Alter (etwa ab dem 16. Altersjahr) […] bei Spannungen an […] den Vorderarmen geritzt" zu haben. Ferner habe sie "bereits im jungen Alter zwei Suizidversuche unternommen […], indem sie sich mit Medikamenten versucht hat, umzubringen, zuletzt offenbar im Alter von 18 Jahren".