Vor und nach der Heirat der Klägerin im Juni 2011 sei es immer wieder zu Stresssituationen gekommen. Im August 2011 seien dann neuerlich "Brustbeschwerden mit Hyperventilationssymptomatik" und am 24. November 2011 "Brustbeschwerden und Stechen und erhöhte[r] Puls" geklagt worden. Es habe festgestellt werden können, dass die Klägerin "sehr unzufrieden […] mit sich und ihrer Umgebung" gewesen sei und sich von allem habe abschirmen wollen. Sie habe über Panikattacken und Ärger geklagt. Dies habe letztlichen zu den Überweisungen zur kardiologischen und psychiatrischen Abklärung geführt. Soweit für den massgebenden Zeitraum hier relevant, geht aus den von Dr. med.