Es sei nach Angaben der Klägerin kurz vor der Lehrabschlussprüfung zu einem Suizidversuch (gemäss Bericht von Dr. med. G. an die IV- Stelle des Kantons Aargau vom 22. September 2016 eine "Intoxikation mit Citalopram") wegen Prüfungsangst gekommen. Klinisch hätten sich am rechten Vorderarm Ritzstellen feststellen lassen. Die Klägerin sei daher in der Folge zu einem Psychologen überwiesen worden. Unter Jarsin habe eine Besserung der Stresssymptomatik erreicht werden können. Zusätzlich sei die Klägerin wegen immer wieder auftretenden erhöhten Pulsen medikamentös behandelt worden. Vor und nach der Heirat der Klägerin im Juni 2011 sei es immer wieder zu Stresssituationen gekommen.