habe sie "schon in der Lehre als medizinische Praxisassistentin […] gehabt" und sie sei "unter Stresssituationen zum Teil psychisch dekompensiert". Dr. med. G. führt ferner in seinem Schreiben vom 6. Juli 2022 den bisherigen Verlauf betreffend zusammenfassend aus, er habe erstmals am 23. November 2009 festgestellt, dass die Klägerin über Müdigkeit, immer wieder auftretende Tachykardien "sowie depressive Verhaltenssituationen […] und […] damals auch schon Stress mit ihrem Arbeitgeber" geklagt habe. Es sei nach Angaben der Klägerin kurz vor der Lehrabschlussprüfung zu einem Suizidversuch (gemäss Bericht von Dr. med.