Später habe er die Klägerin nicht mehr persönlich gesehen, sondern lediglich "Fallbesprechungen mit Herrn J." (delegierter Psychologe) abgehalten. Dieser hielt in seiner Falldokumentation nach dem Erstgespräch vom 16. Januar 2012 "Burnout aufgrund Mobbing Situation bei der Arbeit" und "Angststörung mit Borderline Elementen vor 2 J Suizidversuch" fest. Gemäss Dr. med. F. hätten diese Diagnosen "zur klinischen Orientierung" gedient.