4.1.3. Den vom Versicherungsgericht beigezogenen Unterlagen von Dr. med. F. ist im Wesentliche Folgendes zu entnehmen: Am 29. Oktober 2011 wurde die Klägerin von ihrem Hausarzt Dr. med. G. an Dr. med. F. überwiesen. Dr. med. G. hielt in seinem Überweisungsschreiben als Diagnose eine "rezidivierende psychische Dekompensation mit Somatisierungstendenzen (Tachykardien – Schwindel und Atemnotzustände)" fest. Ferner gab er an, die Klägerin sei "in den letzten Jahren wiederholt unter Stresssituationen psychisch zum Teil dekompensiert" und habe sich "vor kurzem […] wegen ähnlicher Symptomatik" zu ihm in Behandlung begeben. Dr. med. F.