4.1.2. Nachdem die IV-Stelle des Kantons Aargau der Klägerin mit Verfügung vom 5. August 2019 mit Wirkung ab dem 1. August 2016 eine Dreiviertelsrente nach IVG zugesprochen hatte (KB 3), holte die Beklagte am 18. September 2019 die IV-Akten ein (AB 8). Nach deren Durchsicht holte sie bei Dr. med. F. weitere Informationen ein. Dieser gab mit E-Mail vom 10. Dezember 2019 an, die Klägerin sei vom 16. Januar bis 14. März 2012 bei ihm beziehungsweise bei seinem delegiert arbeitenden Psychotherapeuten in Behandlung gestanden.