4. 4.1. 4.1.1. Die Klägerin antwortete am 4. April 2012 im Anmeldeformular der Beklagten auf die Frage "Hatten Sie in den letzten 5 Jahren vor Versicherungsbeginn gesundheitliche Störungen, die zu einer vollen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Wochen führten, oder haben Sie gegenwärtig gesundheitliche Probleme?" mit "Ja" und ergänzte "erhöhter Puls; (abgeklärt; keine Probleme mehr)" (AB 2).