Auf Seite 2 dieser Ergänzung wurde zum einen die Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit mit 50 % beurteilt und zum anderen ein Vergleich der Auswirkungen der Arbeitsfähigkeit mit einer Person im mittleren Alter vorgenommen (IV-Akten act. 311 S. 3). Erst auf Seite 3 führten die Gutachter eher beiläufig aus, dass medizinisch-theoretisch zu erwarten sei, dass die Klägerin bei Ausübung ihrer angestammten oder einer (wie dargelegt) angepassten Tätigkeit im Rahmen einer schrittweisen Steigerung des zeitlichen Arbeitspensums bis zu einer 50%igen Tätigkeit eine Anpassung an die Arbeitsfähigkeit zeige (IV-Akten act. 311 S. 4).