3.4. In der Ergänzung zum Résumée zur Konsens-Besprechung vom 17. April 2020 zum interdisziplinären Gutachten der Rehaklinik D._____, datierend vom 30. Juni 2020, wurde die unfallkausale Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der Klägerin nochmals diskutiert und angepasst. Auf Seite 2 dieser Ergänzung wurde zum einen die Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit mit 50 % beurteilt und zum anderen ein Vergleich der Auswirkungen der Arbeitsfähigkeit mit einer Person im mittleren Alter vorgenommen (IV-Akten act. 311 S. 3).