3.2. Die Invalidenversicherung stützte sich bei der Berechnung des IV-Grades (und damit unter anderem betreffend Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, Auswahl Kompetenzniveaus usw.) nach Einholung diverser Gutachten auf die zusammenfassende Beurteilung des RAD vom 9. September 2020 (IV- Akten act. 313 S. 3 ff.). Prof. Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, führte hierbei aus, dass seit 2012 und auch im aktuellen Gutachten der Rehaklinik D._____ bzw. der erfolgten Ergänzung eine durchschnittliche Arbeitsfähigkeit für angepasste Tätigkeiten von 50 % festgehalten werde.