Zudem verlange das massgebliche Vorsorgereglement für einen Anspruch aus überobligatorischer Versicherung einen krankheitsbedingten IV-Grad von mindestens 40 %, was nicht erfüllt sei. Schliesslich sei der Klägerin ein Ersatzeinkommen von rund Fr. 40'000.00 pro Jahr anzurechnen, was im Rahmen einer Überentschädigungsberechnung zum Ausschluss eines Rentenanspruchs aus BVG führe, weshalb widerklageweise ein Rückforderungsanspruch zu Gunsten der Beklagten von Fr. 53'624.85 bestehe.