2.7. Am 3. Juli 2023 fand eine gerichtliche Verhandlung zwecks Vergleichsgesprächen statt. Die Parteien konnten keine Einigung erzielen. Es wurde den Parteien der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt. 2.8. Die Beklagte stellte mit Eingabe vom 22. August 2023 verschiedene Beweisanträge und reichte zusätzliche Unterlagen ins Recht. -4- 2.9. Mit Eingabe vom 6. September 2023 nahm die Klägerin zur Eingabe der Beklagten vom 22. August 2023 Stellung und reichte einen IK-Auszug der Klägerin zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: