"1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Die Klägerin sei zu verurteilen, der Beklagten den Betrag von CHF 53'624.85 zurückzuzahlen." 2.5. Mit Triplik / Widerklageduplik vom 31. Januar 2023 stellte die Klägerin folgende angepasste Rechtsbegehren: "1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin Fr. 44'680.00 zuzüglich 5 % Zins ab Datum der Klageerhebung zu bezahlen.