In der Folge sprach die Unfallversicherung der Klägerin mit Verfügung vom 15. Oktober 2020 eine Invalidenrente gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 50 % zu. Mit Verfügung vom 28. Juni 2021 befand sodann die IV-Stelle des Kantons Aargau, dass der Klägerin mit Wirkung ab dem 1. August 2009 eine ganze Rente nach IVG zusteht (IV-Grad: 73 %). Mit Schreiben vom 30. August 2021 teilte die Beklagte der Klägerin mit, dass die Invalidenrente der beruflichen Vorsorge aus Obligatorium Fr. 10'379.00 pro Jahr und diejenige aus überobligatorischer Versicherung Fr. 0.00 pro Jahr betrage.