1. Die 1959 geborene Klägerin war bei der B._____ Genossenschaft als Direktionsassistentin in einem 80%igen Pensum tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beklagten beruflich vorsorgeversichert. Daneben war die Klägerin in einem Pensum von 20 % als Selbstständigerwerbende tätig. Seit einem Stolpersturz am 3. Mai 2008 auf die linke Hand mit protrahiertem Heilverlauf bestehen bei der Klägerin verschiedene gesundheitliche Beschwerden, welche mehrfach gutachterlich abgeklärt wurden. In der Folge sprach die Unfallversicherung der Klägerin mit Verfügung vom 15. Oktober 2020 eine Invalidenrente gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 50 % zu.