4.3.2. Mit Schreiben vom 12. März 2021 forderte die Klägerin die Beklagte auf, die Unterlagen zur Erstellung der Jahresabrechnung einzureichen (KB 7). Mit Schreiben vom 23. März 2021 forderte die Klägerin die Beklagte erneut auf, bis zum 6. April 2021 die notwendigen Formulare einzureichen und wies die Beklagte darauf hin, dass bei Nichteinreichung der Formulare eine Konventionalstrafe in der Höhe von maximal Fr. 5'000.00 ausgesprochen werde (KB 8). Mit Schreiben vom 6. Juli 2021 verlangte die Klägerin von der Beklagten eine Konventionalstrafe in der Höhe von Fr. 3'000.00 und Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 500.00 (KB 10).