4.3. Die Klägerin behauptet, dass sie die Beklagte mehrmals aufgefordert und gemahnt habe, die Lohnsummenmeldung für das Jahr 2020 einzureichen. Die Beklagte habe es unterlassen, diese Unterlagen einzureichen (Klage Rz. 11). Die Beklagte liess sich nicht vernehmen. Aus den eingereichten Klagebeilagen lässt sich diesbezüglich Folgendes entnehmen: