2. 2.1. Am 3. Dezember 2021 (Poststempel) reichte die Klägerin beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau Klage mit folgenden Rechtsbegehren ein: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin Konventionalstrafen in Höhe von insgesamt CHF 3'000.00 und Verfahrenskosten von CHF 500.00 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."