2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes B. (Zahlungsbefehl vom 12. Mai 2021) wird im Umfang von Fr. 11'488.40 zuzüglich Zins zu 5 % auf dem Betrag von Fr. 10'388.40 ab 11. Mai 2021 beseitigt. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. - 10 - 4. Die Beklagte hat die Verfahrenskosten von gesamthaft Fr. 575.00, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 400.00 sowie einer Kanzleigebühr und einem Auslagenersatz von Fr. 175.00, zu bezahlen. 5. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. Zustellung an: die Klägerin die Beklagte das Bundesamt für Sozialversicherungen