4.4.3. Gemäss Ziffer 5.3 des Anschlussvertrags sind die Beiträge für Risikoleistungen, jene für deren Anpassung an die Preisentwicklung und die Kostenbeiträge sowie allfällige von der Stiftung erhobene Beiträge für die Bildung von technischen Rückstellungen jeweils zum Jahresbeginn bzw. mit der -7-