1. 1.1. Die Beklagte schloss sich mit Anschlussvertrag vom 28. Februar/2. April 2020 als Arbeitgeberin zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge ihrer Arbeitnehmer per 1. April 2020 der Klägerin an. Mit Schreiben vom 24. März 2021 kündigte die Klägerin der Beklagten den Anschlussvertrag per 1. Mai 2021. 1.2. Mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes B. vom 12. Mai 2021 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 11'155.75 nebst Zinsen von 5 % seit dem 11. Mai 2021 sowie Zinsen von Fr. 251.15, Umtriebsentschädigungen von Fr. 500.00 sowie Zahlungsbefehlskosten von Fr. 189.55. Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag.