Klageantwort Rz. 69; Klagebeilage [KB] 30). Der Kläger stellt sich auf den Standpunkt, dass ihm bei Vertragsabschluss zugesichert worden sei, die Prämie bleibe während der gesamten Vertragslaufzeit gleich, weshalb diese nicht hätte erhöht werden dürfen (Klage Rz. 13 und 22). Die Prämienerhöhungen seien daher unrechtmässig erfolgt und die Differenz zurückzuerstatten (Klage Rz. 35). Die Beklagte macht demgegenüber geltend, die Prämienanpassungen seien gültig erfolgt (Klageantwort Rz. 13-39 ff.).