1. Die Parteien stimmen darin überein, dass der Kläger als Versicherungsnehmer mit der Beklagten als Versicherer per 1. August 2008 einen Vertrag über eine Zusatzversicherung namens "C." für den Aufenthalt auf der Privatabteilung eines Spitals oder einer Klinik in einem 2-Bettzimmer abgeschlossen hat (Klage Rz. 11; Klageantwort Rz. 13-14; Versicherungspolice Antwortbeilage [AB] 1). Zwischen den Parteien ist ebenfalls unstreitig, dass die monatlichen Prämien von ursprünglich Fr. 30.00 während der Dauer des Vertrages mehrmals erhöht wurden (Klage Rz. 14 f.; Klageantwort Rz. 40) und dass die jeweils erhöhten Prämien durch den Kläger bezahlt wurden (Klage Rz. 36; Klageantwort Rz. 69;