2.6. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 19. Oktober 2022 wurden die Parteien darüber informiert, dass eine Verhandlung zur Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts für nicht notwendig erachtet werde und sie gebeten würden, mitzuteilen, ob sie auf die Durchführung einer Hauptverhandlung verzichteten. Mit Eingaben vom 25. Oktober und 15. Dezember 2022 teilten die Parteien ihren Verzicht auf die Durchführung einer Hauptverhandlung mit. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: