2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten des Klägers." 2.3. Mit Replik vom 15. Februar 2022 und Duplik vom 5. Mai 2022 hielten die Parteien an ihren jeweiligen Rechtsbegehren fest. 2.4. Mit Eingabe vom 19. Mai 2022 reichte der Kläger eine Stellungnahme zur Duplik ein. 2.5. Mit Eingabe vom 3. Juni 2022 reichte die Beklagte eine Stellungnahme zur Eingabe des Klägers vom 19. Mai 2022 ein. -3-