Gegenstand Klageverfahren betreffend VVG -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der Kläger verfügt seit dem 1. August 2008 bei der Beklagten über verschiedene Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung, insbesondere über die Spitalversicherung "C.", welche bei krankheits- oder unfallbedingten stationären Behandlungen die Aufent- halts- und Behandlungsergänzungskosten in einer Privatabteilung eines Spitals oder einer Klinik deckt. 2. 2.1. Am 26. Oktober 2021 erhob der Kläger beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau Klage mit folgenden Rechtsbegehren: