3.3. Insgesamt sind somit Beiträge in der Höhe von Fr. 23'449.40 für das Jahr 2019, Fr. 33'468.00 für das Jahr 2020 und Fr. 5'554.30 für das Jahr 2021 (vgl. E. 3.1.) sowie Kosten für das Mahnverfahren in der Höhe von Fr. 950.00 (vgl. E. 3.2.) ausgewiesen, was abzüglich der unumstrittenen Einzahlungen der Beklagten in der Höhe von Fr. 23'462.10 (vgl. Eingabe der Klägerin vom 6. Mai 2021 sowie KB 5) eine Restforderung der Klägerin von insgesamt Fr. 39'959.60 ergibt (= Fr. 23'449.40 + Fr. 33'468.00 + Fr. 5'554.30 + Fr. 950.00 – Fr. 23'462.10). -5-