3.2. 3.2.1. Die Klägerin macht weiter Kosten für das Mahnverfahren in Höhe von Fr. 950.00 geltend (Eingabe vom 6. Mai 2022, S. 2 f.; Mahnkosten von Fr. 200.00 [KB 7] + Kosten Zahlungsplan von Fr. 250.00 [KB 8 und 9] + Verwaltungskosten bzw. Vertragsauflösungskosten von Fr. 500.00 [KB 9]). 3.2.2. Die Grundlagen der geltend gemachten Kosten für das Mahnverfahren von insgesamt Fr. 950.00 sind mit den eingereichten Unterlagen detailliert ausgewiesen (vgl. KB 7, 8 und 9); die Kosten stimmen zudem mit den vertraglichen Vereinbarungen überein (vgl. Ziff. 2.1 und Ziff. 3 des Kostenreglements, in KB 1).