2.2. Mit Unterzeichnung des Anschlussvertrages anerkannte die Beklagte, der Klägerin die gesamten Beiträge (Äufnung der Altersguthaben, Risikoversicherung, ordentliche Durchführungskosten, BVG-Zusatzkosten, allfällige -4- Sanierungsbeiträge) zu schulden (Ziffer 10 des Anschlussvertrages; Klagebeilage [KB] 1). 3. 3.1. Die Klägerin macht eine Beitragsforderung von Fr. 40'250.55 geltend. Aus den Ausführungen in der Eingabe vom 6. Mai 2022 sowie den Akten, insbesondere der "Aufstellung Ausstand" der Jahre 2019 bis 2021 (für das Jahr 2019 eingereicht mit Eingabe vom 6. Mai 2022; für die Jahre 2020- 2021 in KB 5) ergibt sich Folgendes: