2. 2.1. Am 22. Oktober 2021 reichte die Klägerin beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau Klage mit folgenden Rechtsbegehren ein: "1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Beitragsausstand von CHF 40'250.55, nebst Zins zu 5 % seit dem 01.07.2021, zuzüglich CHF 449.50 Zins bis 30.06.2021 und vertragliche Inkassomassnahmenskosten zu bezahlen. 2. Es sei der in der Betreibung Nr. ... des Betreibungsamtes Betreibungsamt Q. erhobene Rechtsvorschlag vollumfänglich zu beseitigen, 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."