1. 1.1. Die Beklagte schloss sich mit Anschlussvertrag vom 10. April/9. Mai 2019 als Arbeitgeberin zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge ihrer Arbeitnehmenden per 1. Mai 2019 der Klägerin an. Die Klägerin kündigte den Anschlussvertrag mit Schreiben vom 19. Mai 2021 per 31. Mai 2021. 1.2. Mit Zahlungsbefehl vom 30. Juli 2021 in der Betreibung Nr. ... des Betreibungsamtes Q. betrieb die Klägerin die Beklagte für Ausstände in der Höhe von Fr. 40'250.55 zuzüglich 5 % Zins seit 1. Juli 2021, für angelaufenen Zins vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 in der Höhe von Fr. 449.50, sowie für "Betreibungsspesen" von Fr. 300.00. Die Beklagte erhob am 23. August 2021 Rechtsvorschlag.