1.2. Der gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes B. vom 2. August 2021 in der Betreibung Nr. aaa erhobene Rechtsvorschlag wird im vorerwähnten Umfang beseitigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 520.00 werden der Beklagten auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. -8- Zustellung an: die Klägerin die Beklagte das Bundesamt für Sozialversicherungen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten