5.3. 5.3.1. Trotz mehrmaliger Mahnungen beglich die Beklagte den Prämienausstand nicht. Nachdem die Klägerin die Betreibung für die offenen Prämienforderungen eingeleitet hatte, erhob die Beklagte gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag (vgl. KB 10). Indem die Beklagte in der Folge keine Zahlung leistete, zwang sie die Klägerin, den Rechtsweg zu beschreiten. Zugleich bestritt die Beklagte den Bestand und die Höhe der Forderung der Klägerin nicht. Im hängigen Klageverfahren liess sich die Beklagte vor Gericht nicht vernehmen.