3.2.2. Ziffer 17 zweitletzter Absatz des Anschlussvertrages verweist für die Kosten dessen Vertragsauflösung auf das Kostenreglement (KB 1 S. 4). Dieses sieht in Ziffer 3 eine Gebühr von Fr. 100.00 pro versicherter Person, mindestens jedoch Fr. 500.00 vor (KB 1 S. 6). Ausweislich der Akten wurde der Anschlussvertrag vonseiten der Klägerin am 7. Mai 2021 per 31. Mai 2021 gekündigt (KB 8). Zu diesem Zeitpunkt waren gemäss den Angaben in der Schlussrechnung zwei Personen versichert (KB 9; vgl. auch die Beitragsausstände in KB 5), weshalb es beim Mindestbetrag von Fr. 500.00 sein Bewenden hat. Die Vertragsauflösungsgebühr ist demnach rechtmässig erhoben worden.