2.2. Die Klägerin macht Beiträge aus den Jahren 2020 und 2021 in der Höhe von Fr. 10'913.05 und Fr. 13'135.60 abzüglich diverser Gutschriften zufolge Mutationen geltend (vgl. Klagebeilage [KB] 5). Die Berechnungsgrundlagen der einzelnen Beitragsforderungen (Mitarbeiter, Zeitraum, etc.) und vorgenommenen Mutationen sind in den eingereichten Abrechnungen detailliert ausgewiesen (KB 6). Die geltend gemachten Beiträge sind damit hinreichend substanziert und nachvollziehbar dargelegt. -4-