"1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Beitragsausstand von CHF 6'926.85, nebst Zins zu 5 % seit dem 01.07.2021, zuzüglich CHF 160.75 Zins bis 30.06.2021 und vertragliche Inkassomassnahmekosten zu bezahlen. 2. Es sei der in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes BE- TREIBUNGSAMT [sic] B. erhobene Rechtsvorschlag vollumfänglich zu beseitigen, 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten."