Dies wird durch die beigelegten Dokumente (Verfügung der IV-Stelle vom 23. Juli 2021 [Beilage 37] und Leistungsübersicht der Pensionskasse vom 26. Juli 2021 [Beilage 38]) belegt. Die Beklagte schuldet dem Kläger demnach einen Betrag von Fr. 67'640.95 an Krankentaggeldern für den Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 15. August 2020. 5. Der Kläger fordert 5 % Verzugszins ab Klageeinreichung.