13 Abs. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Klagebeilage 2 S. 7) ein Betrag von Fr. 24'985.00 (Fr. 438.35/Tag x 76 Tage x 0.75). Dem klägerischen Rechtsbegehren entsprechend schuldet die Beklagte dem Kläger diese Beiträge im Totalbetrag von Fr. 104'764.70 abzüglich der für diese Zeitspanne zugesprochenen Invalidenrente. Diese bezeichnet der Kläger mit Fr. 20'145.00 und Fr. 16'978.75 und gelangt auf eine Restforderung gegenüber der Beklagten von Fr. 67'640.95 (Eingabe vom 5. September 2022). Dies wird durch die beigelegten Dokumente (Verfügung der IV-Stelle vom 23. Juli 2021 [Beilage 37] und Leistungsübersicht der Pensionskasse vom 26. Juli 2021 [Beilage 38]) belegt.