4.2.2. Das Gutachten von Dr. med. D. wird den Anforderungen an eine beweiskräftige medizinische Stellungnahme gerecht. Es wurde in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) erstellt (vgl. Aktenauszug in S. 33 ff. des Gutachtens), gibt die subjektiven Angaben des Klägers wieder (Gutachten S. 6 ff.) und basiert auf umfassenden Untersuchungen in der entsprechenden Fachdisziplin (Gutachten S. 12 ff.). Ferner wurden Zusatzuntersuchungen durchgeführt (Labor; vgl. Gutachten S. 13 f. sowie Anhang).