nomen Formenkreis begründeten eine anhaltende Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit als Geschäftsführer in der Gastronomie. Der Grund hierfür liege im Wesentlichen darin, dass in seiner Tätigkeit hohe Ansprüche an die kognitive Leistungsfähigkeit und Dauerbelastbarkeit gestellt würden. Dabei habe der Kläger auch Führungsfunktionen übernehmen müssen. Da sich chronische Schmerzen auf die Konzentrations- und Aufmerksamkeitsfunktionen sowie auf die Psyche auswirkten, und der Kläger zentral wirksame Medikamente (Tapentadol und Duloxetin) eingenommen hätte, bestünden eine deutliche Reduktion der Dauerbelastbarkeit und -7-