2.7. Mit Verfügung vom 3. November 2022 wurde den Parteien mitgeteilt, dass eine Hauptverhandlung als nicht notwendig erachtet werde und die Parteien gemeinsam auf deren Durchführung verzichten könnten. Diese verzichteten mit Eingaben vom 7. und 14. November 2022 auf die Durchführung einer Hauptverhandlung. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: