2.5. Mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 wurde ein gerichtliches Gutachten bei Dr. med. D. in Auftrag gegeben. Dieses wurde am 25. Mai 2022 erstattet. Die Beklagte hielt mit Eingabe vom 20. Juni 2022 an der beantragten Klageabweisung fest, der Kläger mit Eingabe vom 23. Juni 2022 an deren Gutheissung.