" 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger Taggelder vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Mai 2020 in der Höhe von CHF 79'779.70 und vom 1. Juni 2020 bis zum 15. August 2019 [recte: 2020] in der Höhe von CHF 24'985.00 nebst Zins zu 5% seit Klagerhebung abzüglich einer allfälligen Rente der IV zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. zulasten der Beklagten." 2.2. Die Beklagte stellte mit Klageantwort vom 8. April 2021 folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen.