Zur Substanziierung ihrer Forderung verweist die Klägerin einzig auf die Akten. Daraus, insbesondere aus dem Kontoauszug der Beklagten von 1. November 2016 bis 28. Juli 2021 (Klagebeilage [KB] 4), ergibt sich, dass die geltend gemachte Forderung von Fr. 13'255.30 dem Kontostand per 25. März 2021 (KB 4) und dem am 15. April 2021 in Betreibung gesetzten Betrag (KB 6) entspricht. Aus dem Kontoauszug ergibt sich weiter, dass sich die eingeklagte Forderung aus Beiträgen, Mahn- und Betreibungskosten und Zinsen zusammensetzt, die in den Jahren 2016 bis 2021 fällig geworden sind. Von diesen Forderungen wurden laufend Einzahlungen der Beklagten aus den Jahren 2017 bis 2021 abgezogen.