2. 2.1. Am 2. August 2021 erhob die Klägerin beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau Klage mit folgenden Rechtsbegehren: "1. Der Beklagte habe der Klägerin eine Kapitalforderung von CHF 13'255.30, den Zins von CHF 403.70 plus Zins zu 5.00% seit 12.04.2021 auf der Kapitalforderung, sowie eine Umtriebsentschädigung von CHF 500.00 zu bezahlen.