1. 1.1. Die Beklagte schloss sich mit Anschlussvertrag vom 6./19. Dezember 2016 als Arbeitgeberin zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge ihrer Arbeitnehmenden per 1. November 2016 der Klägerin an. Per 1. Januar 2021 wurde der Vertrag wegen fehlenden Personals aufgelöst. 1.2. Mit Zahlungsbefehl vom 15. April 2021 in der Betreibung Nr. ... betrieb die Klägerin die Beklagte für Ausstände in der Höhe von Fr. 13'255.30 zuzüglich Zins von 5 % seit 12. April 2021, aufgelaufene Zinsen von Fr. 403.70 und Umtriebsentschädigungen in Höhe von Fr. 500.00. Die Beklagte erhob am 1. Juni 2021 Rechtsvorschlag.